Seite drucken
Wasserversorgung Thierhaupten (Druckversion)

Beiträge & Gebühren

Beiträge & Gebühren

Beiträge:

Herstellungsbeiträge:

Alles Wissenswerte über Herstellungsbeiträge finden Sie hier!

 

 

Berechnung nach Grundstücks- und Geschossfläche (§ 6 BGS)

 
  • pro m² Grundstücksfläche
 
1,50 €
 
  • pro m² Geschossfläche
 
8,55 €

 

 

Gebühren:

Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:

 
  • bis 4 m³/h (norm. Hauswasserzähler)
 
60,00 €/Jahr
 
  • bis 10 m³/h
 
72,00 €/Jahr
 
  • bis 16 m³/h
 
84,00 €/Jahr
 
  • über 16 m³/h
 
300,00 €/Jahr

Verbrauchsgebühr (§10a BGS)

Die Verbrauchsgebühr beträgt pro m³     1,57 €

Genauere Angaben entnehmen Sie aus der Beitrags- und Gebührensatzung.

Bauwassergebühr (§10a BGS)

Für das Bauwasser ist eine Pauschale von Euro 50,00 je Wohneinheit zu entrichten. Es liegt im Ermessen des Zweckverbandes statt dessen einen Bauwasserzähler zu installieren. Die Pauschale wird mit den Kosten für den Hausanschluss berechnet. Das gilt nicht, wenn das Bauwasser über ein bereits vorhandenes Anwesen entnommen wird und der Verbrauch über den Wasserzähler erfasst wird.

Genauere Angaben entnehmen Sie aus der Beitrags- und Gebührensatzung.

 

 

http://www.wzv-thierhaupten.de//de/wasser/beitraege-gebuehren